1. Unsere Zusammenarbeit
Sie dürfen versichert sein, dass wir alle Anstrengungen zur optimalen Förderung Ihres Kindes unternehmen. Bitte bedenken Sie, dass für grundlegende Leistungsverbesserungen ein angemessener Zeitraum benötigt wird. Ihre Unterstützung, sowie Ihre Geduld und Ausdauer sind dabei von großer Bedeutung. Selbstverständlich werden wir Sie über den Förder- oder Therapieverlauf und die Fortschritte Ihres Kindes in Elterngesprächen regelmäßig ausführlich informieren. Zögern Sie nicht, eventuelle Wünsche und Anregungen an uns weiterzugeben. Bitte informieren Sie uns auf jeden Fall sofort, falls Sie wider erwarten mit unseren Leistungen nicht zufrieden sein sollten.
2. Die Unterrichtsform
Der Unterricht findet im Gruppenunterricht im vertraglich vereinbarten
Umfang statt.
Gruppengröße und
Unterrichtdauer: 3-5 Schüler / 90 Minuten Unterrichtszeit. Bei
organisatorischen Erfordernissen kann das Lernforum ersatzweise eine
2-er-Gruppe mit 60 Minuten Unterrichtszeit oder Einzelunterricht
einrichten. Die Gruppeneinteilung unterliegt dem Lernforum, ein Anspruch
auf eine bestimmte Gruppeneinteilung besteht nicht.
Der Unterricht findet einzeln
im vertraglich vereinbarten Umfang statt.
3. Ferien und Feiertage
In den Weihnachtsferien und am Ostersamstag ist das Lernforum geschlossen. In allen anderen so genannten kleinen Ferien findet der Unterricht statt.
In den Sommerferien ist das Lernforum wie folgt geschlossen: Die Lernforum-Sommerferien beginnen am Montag der letzten Schulwoche der öffentlichen Schulen. Um von Beginn an fit zu sein starten wir dann bereits in der letzten Woche der Schulferien wieder mit einem Ferien-Intensivkurs ins neue Schuljahr. Der Ferienkurs dient als Ausgleich für den Beitragsmonat August. Bei Bedarf kann ein anderer Kurs ersatzweise gebucht werden, dies bedarf der individuellen Absprache. Für alle Ferien besteht somit die Verpflichtung zur Beitragszahlung. Wenn unser Kursangebot nicht wahrgenommen wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung.
4. Elternberatung
Es ist uns sehr wichtig, den Unterrichtsverlauf regelmäßig mit Ihnen abzustimmen, Informationen mit Ihnen auszutauschen, Sie über die Fortschritte Ihres Kindes auf dem Laufenden zu halten und Ihnen beratend zur Seite zu stehen. Außerdem nehmen wir auf Wunsch Kontakt mit anderen Fachstellen auf.
Im Rahmen unserer vertraglichen Leistungen sind hierfür zusätzlich zum Unterricht durchschnittlich drei Beratungsgespräche von jeweils ca. 30 Minuten und ein Lehrerkontakt pro Schuljahr enthalten. Für nicht in Anspruch genommene Gespräche besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung. Zusätzliche Beratungen können bei Bedarf gerne vereinbart werden.
5. Ihre Anmeldung
Die Unterschrift eines Elternteils bzw. Erziehungsberechtigten für die Anmeldung gilt zugleich als Vollmacht und im Namen des anderen Erziehungsberechtigten. Bei allen Erstanmeldungen fällt eine Anmeldegebühr an. Darin enthalten sind die Versicherung Ihres Kindes in unseren Schulräumen und eine Pauschale für Verwaltungskosten.
6. Der regelmäßige Unterrichtstermin
Sicher können Sie sich vorstellen, wie wichtig für den Erfolg der
regelmäßige Unterrichtsbesuch ist. Bitte lassen Sie Ihr Kind deshalb
möglichst keine Unterrichtsstunde versäumen. Aus organisatorischen
Gründen oder um den individuellen Entwicklungen jedes Einzelnen gerecht
werden zu können, sind Anpassungen in Form von Terminverlegungen, Gruppen-
oder Lehrerwechsel von Zeit zu Zeit notwendig.
Wenn Ihr Kind nachweislich
wegen Krankheit oder einer verpflichtenden Schulveranstaltung nicht am
Unterricht teilnehmen kann und spätestens am Tag zuvor entschuldigt wurde,
kann die ausgefallene Stunde nachgeholt werden. Sie sollten sich dann
möglichst umgehend mit uns in Verbindung setzen, damit ein Ersatztermin
eingeplant und Versäumtes schnell nachgeholt werden kann. Spätestens zum
Ende eines jeden Schuljahres oder zum Vertragsende erlischt der Anspruch
auf Gutstunden. Bei längerer Krankheit besprechen Sie bitte mit uns eine
individuelle Lösung.
Bitte beachten Sie: Fehlzeiten
aus privaten Gründen werden grundsätzlich nicht ersetzt. Das
Nichterscheinen zum Unterricht entbindet nicht von der Beitragszahlung.
7. Die Beitragszahlung
Die Mitgliedsbeiträge sind monatlich bis zum 3. Werktag im Voraus
fällig. Wir führen für Sie das rationelle, bequeme und risikolose
Einzugsverfahren durch. So kann der Verwaltungsaufwand möglichst niedrig
gehalten werden. Bitte achten Sie auf die Deckung Ihres Kontos, da
wir eventuelle Kosten (Bankgebühren) an Sie weitergeben müssen, wenn
unsere Abbuchung nicht akzeptiert werden sollte. Die vereinbarten Preise
verstehen sich ohne Umsatzsteuer, die zurzeit nicht erhoben wird. Wenn
aufgrund gesetzlicher Vorschriften Umsatzsteuer abgeführt werden muss,
kommt dies zu der vereinbarten Unterrichtsgebühr hinzu. Wir werden sie
in diesem Fall mindestens einen Monat im Voraus davon unterrichten.
8. Die Beendigung der Förderung
Wenn Sie unsere hoffentlich angenehme und erfolgreiche Zusammenarbeit zum gegebenen Zeitpunkt beenden möchten, wird Ihre Kündigung bereits zum Monatsende des dem Kündigungsdatum folgenden Monats gültig, frühestens jedoch zum Ablauf einer eventuell vereinbarten Mindestlaufzeit. Diese kurze Kündigungsfrist von einem Monat bitten wir jedoch unbedingt einzuhalten.
Bitte beachten Sie, dass sich bei der Vereinbarung einer Mindestlaufzeit die Vertragsdauer jeweils automatisch um einen vollen Monat verlängert, wenn uns keine Kündigung vorliegt. Das Ende der Mindestlaufzeit ist also nicht gleichzeitig das Vertragsende.
Um Missverständnisse in der Abwicklung zu vermeiden, bitten wir die Kündigung schriftlich einzureichen oder die Abmeldung persönlich im Büro auszufüllen. Sofern eine Befristung bereits bei der Anmeldung schriftlich vereinbart wurde, endet die Förderung zum vereinbarten Termin.
9. Der Datenschutz
Sie können selbstverständlich davon ausgehen, dass wir sehr sorgfältig die Bestimmungen des Datenschutzes beachten und einhalten. Sowohl Ihre, als auch die Daten Ihrer Kinder werden ausschließlich für interne Zwecke gespeichert und genutzt.
10. Hausordnung
Mit der Anmeldung geben Sie Ihre Zustimmung, dass das Kind während des Unterrichts die Unterrichtsräume verlassen darf. Bei ungebührlichem Verhalten behalten wir uns das Recht vor, Ihr Kind nach entsprechender Ermahnung für diesen Tag vom Unterricht freizustellen, ohne dass die Zahlungsverpflichtung gemindert wird.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt nur, was in den vorstehenden Absätzen, in der Anmeldung und den Organisationsbedingungen niedergelegt ist. Nachträgliche Änderungen müssen aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit schriftlich niedergelegt und von beiden Seiten unterzeichnet wurde.